Lassen Sie sich stets alles von der Fluggesellschaft schriftlich bestätigen, um den in Streit stehenden Vorgang ausreichend dokumentieren zu können. Auch aus Beweisgründen begeben Sie sich so auf die sichere Seite.
Lassen Sie sich stets alles von der Fluggesellschaft schriftlich bestätigen, um den in Streit stehenden Vorgang ausreichend dokumentieren zu können. Auch aus Beweisgründen begeben Sie sich so auf die sichere Seite.
Sie sollten unbedingt alle Dokumente, die mit dem Flug zu tun haben, aufbewahren. Mussten sie selbst Aufwendungen tätigen, entsprechende Quittungen auf keinen Fall wegwerfen, um Ihre Ausgaben später belegen zu können.
Treten Sie für die Fluggesellschaft in Vorleistung, sollte es nicht Ihr Ziel sein der Airline möglichst viel Geld „aus der Tasche zu ziehen“. Denn für Luxusaufwendungen muss diese nicht aufkommen. Vermeiden Sie das Produzieren von übermäßigen Kosten, um den Aufwendungen nicht sitzen zu bleiben.
Fluggesellschaften versuchen oft, Anspruchsteller zu verunsichern indem sie die Fluggäste hinhalten oder die Forderungen zunächst zu bestreiten. Informieren Sie sich über ihre Rechte und verfolgen Sie ihre Ansprüche hartnäckig.
Bietet ihnen die Airline auf ihre Forderungen lediglich Gutscheine, deutlich geringere Beträge oder versucht sie sogar nur zu beschwichtigen, gehen Sie nicht darauf ein. Sie müssen sich nicht unter dem verkaufen, was Ihnen rechtlich zusteht.
Ein Streit mit einer Fluggesellschaft kann sich in die Länge ziehen, vielleicht landet er sogar vor Gericht. Ihre Positionen sind durch die EU-Fluggastrechte-Verordnung jedoch rechtlich abgesichert. Das wissen die Fluggesellschaften ganz genau. Viele Passagiere verlieren jedoch die Nerven und geben auf.
Lassen Sie keine unnötige Zeit verstreichen und stellen Sie Ihre Ansprüche sofort. Geht es um die Verspätung von Gepäckstücken verlieren sie Ihren Anspruch nach 21 Tagen. Handeln Sie umgehend und vermeiden Sie so zudem eine Umkehr der Beweislast. Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Seien Sie zusätzlich stets pünktlich beim Check-In.
Haben Sie kostspielige Gegenstände (z.B. Laptops, Kameras oder ähnliches) im Koffer transportiert, kann Ihr Anspruch unter Umständen gekürzt werden oder sogar ganz entfallen. Verstauen Sie solche Gegenstände deshalb besser im Handgepäck.
Ihre Ansprüche bei verloren gegangenen oder verspäteten Gepäckstücken sind in der Regel gedeckelt. Können Sie Wertsachen nicht im Handgepäck transportieren, erhöhen Sie die Haftungsgrenze gegen einen Zuschlag. So zahlen Sie zwar für den Flug etwas mehr, sind aber im Ernstfall deutlich besser geschützt.
Tauschen Sie mit anderen Fluggästen Kontaktdaten aus. So können Sie später in Kontakt treten und Ihre Situationen vergleichen.