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Allgemeines Zivilrecht

Mit der Beratung und Vertretung im allgemeinen Zivilrecht decken wir alle zivilrechtlichen Sachverhalte ab. Das Zivilrecht stellt dabei für Sie im täglichen Leben eines der wichtigsten Rechtsgebiete dar. Ganz allgemein untergliedert sich das Zivilrecht in das allgemeine Zivilrecht, das Personenrecht, das Schuldrecht, das Sachenrecht, das Erbrecht sowie das Familienrecht.

Im Zivilrecht geht es in den meisten Fällen um die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche oder die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter. Hierzu bekommen Sie von uns vorab eine kompetente Analyse von Chancen und Risiken unter Würdigung der Beweislage. Letztere ist entscheidend, denn vor Gericht muss ein Sachverhalt, der dem Richter unbekannt ist, durch geeignete Unterlagen und Zeugen nachvollziehbar gemacht werden. Darin liegt nicht selten der Unterschied zwischen „recht haben“ und „recht bekommen“.

Häufige Aufgabenbereiche im Zivilrecht:

  • Geltendmachung von Forderungen
  • Vertragsrecht
  • Mängelgewährleistungsrecht
  • sonstige vertragliche Haftung
  • Schadensersatzrecht
  • Unfallhaftung und Verkehrsrecht
  • Vertragsgestaltung
  • Verbraucherschutzrecht