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Arbeitsrecht

IT und Internet durchdringen heute nahezu alle Lebensbereiche – sowohl im privaten als auch im beruflichen Sektor. Eine qualifizierte Rechtsberatung gewinnt hier immer mehr an Bedeutung. Denn IT- und Internetrecht sind keine eigenständigen Rechtsbereiche und daher keinem einheitlichen Regelungssystem unterworfen. Sie bestehen vielmehr aus einzelnen Teilbereichen der nationalen und internationalen Rechtsordnungen, die sich gegenseitig beeinflussen. Urheberrecht, Markenrecht, Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht sind nur einige davon. Diese Zersplitterung führt zu einem erhöhten juristischen Beratungsbedarf.

Gerade bei IT-rechtlichen Streitfällen kommt es darauf an, technisch komplexe Sachverhalte in eine verständliche und gesetzeskonforme Sprache zu übersetzen. Eine Aufgabe, die wir gerne für Sie übernehmen.

Wir überprüfen außerdem, ob Ihre Internetpräsenzen allen einschlägigen rechtlichen Anforderungen vor allem des Telemediengesetzes genügen. Darüber hinaus beraten wir Sie bei der Erstellung rechtssicherer Widerrufsbelehrungen im E-Commerce oder Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB). Bei Rechtsproblemen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Ausgestaltung von Domains sowie Abmahnungen stehen wir Ihnen ebenfalls gerne mit unserem Know-how zur Seite.

Häufige Aufgabenbereiche im IT- und Medienrecht

  • Datenschutz – DSGVO
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Lizenzvertrag
  • Markenrecht
  • Software
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • IT-Recht
  • Medienrecht