Über acht Millionen Schüler und Schülerinnen besuchen in Deutschland allgemeinbildende Schulen. Nicht selten werden berufstätige Eltern in diesem Zusammenhang vor zahlreiche Probleme gestellt. Denn in der Regel lassen sich die Unterrichtszeiten der Kinder und die Arbeitszeiten der Eltern nicht unter einen Hut bringen. Oftmals ist deshalb eine zusätzliche Betreuung am Nachmittag notwendig, um die Kinder nicht ihrem eigenen Schicksal zu überlassen. Doch nur die wenigsten sehen in diesen Verhältnissen eine Möglichkeit Steuern zu sparen. Dieser Artikel soll ihnen einen ersten Blick bieten, was Sie bei ihrer Steuererklärung 2017 beachte sollten und welche Steuerentlastungen winken. Vor allem auch alleinerziehende Mütter, die einem Beruf nachgehen, sehen nur selten das Potenzial für ihre Einkommenssteuererklärung und verpassen so eine gute Chance, Steuern zu sparen.
Die Möglichkeiten eine adäquate Betreuung des Kindes sicherzustellen sind enorm vielfältig und selbstverständlich stets an die individuellen Bedürfnisse anzupassen. Dabei spielt es keine Rolle ob man auf eine Tagesmutter, eine Hausaufgabenbetreuung oder einen Hort zurückgreift. Denn für die Betreuung bis zum 14. Lebensjahr des Kindes können bis zu 6.000 Euro in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden – davon werden 4.000 Euro berücksichtigt. Unerheblich ist es in diesem Zusammenhang, ob die Eltern einer beruflichen Tätigkeit nachgehen oder nicht. Steuern sparen können Sie in jedem Fall. Ein weiterer interessanter Aspekt: Selbst ehrenamtliche Aufsichtspersonen aus dem Bereich der Familie, etwa die Großeltern oder Tante und Onkel, sind absetzbar. Allerdings nur, wenn sie nicht im selben Haushalt wohnen. Denn auch die Fahrtkosten der Verwandtschaft können mit 30 Cent pro Kilometer in der Einkommenssteuererklärung angesetzt werden, sofern ein Betreuungsvertrag vorliegt und die Zahlungen per Überweisung nachweisbar sind.
Nicht absetzbar sind dagegen einige andere Aktivitäten, der viele Kinder nachmittags nach der Schule nachgehen. In Betracht kommt hier etwa der Besuch von Musikunterricht oder das Betreiben einer Sportart in einem entsprechenden Verein. Zwar sind die Kinder in dieser Zeit aus Sicht der Eltern auswärts betreut, für den Gesetzgeber – und das ist entscheidend – steht hier jedoch nicht die Kindesbetreuung im Vordergrund. Vielmehr geht es nach seinem Vorstellungsbild um die Vermittlung besonderer Fähigkeiten. Aus diesem Grund sind die Gebühren beziehungsweise Kosten für den Besuch des Musikunterrichts oder das Betreiben einer Sportart nicht als absetzbar.
Ein weiterer wichtiger Hinweis, damit Sie tatsächlich Steuern sparen können: Um die absetzbaren Kosten für die Kinderbetreuung in Ihrer Steuererklärung 2017 wirklich als Sonderausgaben anerkannt zu bekommen, müssen Sie die entsprechenden Belege sammeln und Ihrer Einkommenssteuererklärung hinzufügen. Dabei ist entscheidend, dass die entsprechenden Gebühren auf ein Konto überwiesen worden sind. Eine Barzahlung hilft Ihnen insoweit grundsätzlich nicht weiter. Wird Ihr Kind in einer externen Einrichtung betreut, ist ein Bescheid über die Betreuungsvereinbarung ausreichend. Ein Arbeitsvertrag ist dann abzuschließen, wenn die Eltern eine Betreuungsperson anstellen.
Eltern die Ihre Kinder auf eine Privatschule schicken, bietet sich noch eine andere Möglichkeit Steuern zu sparen. In Betracht kommt hier etwa eine Waldorfschule, eine christliche Schule oder ein Internat. Bis zu 30 Prozent der Kosten, maximal aber 5.000 Euro Schuldgeld sind pro Jahr in Ihrer Einkommenssteuererklärung absetzbar. Das Schulgeld ist dabei eine Gebühr, die Eltern für den Schulbesuch ihres Kindes bei einer privaten Bildungseinrichtung zahlen müssen. Aber Achtung: Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung können Sie nicht absetzen. Denn der Begriff des Schuldgeldes umfasst nur die Kosten für den Unterricht, also die Sach- und Personalkosten für den Lehrbetrieb, darunter die Gehälter der Lehrer oder die Kosten zur Instandhaltung des Schulgebäudes.